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"Das Schweigen zu einer Untat, die man weiss, ist die allgemeinste Art unserer Mitschuld" Max Frisch, Briefe
ECPAT Deutschland - Arbeitsgemeinschaft gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern - ist ein bundesweiter Zusammenschluss von 26 Institutionen und Gruppen.
Die Arbeit von ECPAT Deutschland wird vom Bischoeflichen Hilfswerk Misereor e.V.,vom Kirchlichen Entwicklungsdienst der Evang. Kirche in Deutschland (ABP), vom Katholischen Fonds fuer Bildung und Öffentlichkeitsarbeit und von der EU Kommission gefoerdert.
ECPAT - Internationales Netzwerk
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ECPAT International (End Child Prostitution, Pornography, and Trafficking) ist ein weltweites Netzwerk von ueber 300 Nichtregierungsorganisationen und Gruppen in nahezu 45 Laendern, die das gemeinsame Ziel verfolgen, Kinderpornographie, Kinderprostitution und Kinderhandel in allen Teilen der Welt zu bekaempfen. ECPAT International engagiert sich erfolgreich fuer eine breite Vernetzung und unterstuetzt besonders Initiativen in Laender mit geringen Ressourcen. Darueber hinaus hat ECPAT International eine umfangreiche Informationsdatenbank aufgebaut.
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Die von ECPAT von Beginn an kontinuierlich durchgefuehrten Aufklaerungs- und Öffentlichkeitskampagnen gegen die weltweit zunehmende sexuelle Ausbeutung von Kindern zeigte 1996 erste Erfolge. Auf dem von ECPAT initiierten 1. Weltkongress gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern in Stockholm wurde von den VertreterInnen aus 122 Laendern ein Aktionsplan verabschiedet. Die darin geforderten umfangreichen politische Programme und rechtliche Massnahmen werden auf dem 2.Weltkongress im Dezember 2001in Japan auf dem Pruefstand stehen.
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Die japanische Regierung hat ECPAT International und UNICEF International fuenf Jahre nach Stockholm mit der Ausrichtung des Kongresses beauftragt.
Weitere Informationen bei ECPAT International, Paya Thai Road, Bangkok 10400, Thailand Tel: 0066 - 2 - 215 3388 Fax: 0066- 2- 215 8272 E-mail: ecpatbkk@ksc15.th.com www.ecpat.net
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Was koennen Sie tun? |
Aktiv zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung
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Zeigen Sie Zivilcourage und schweigen Sie nicht bei Verdacht auf kommerzielle Ausbeutung von Kindern.
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Nutzen Sie ihren Einfluss als Kunde und buchen Sie ihre Urlaubsreise nur bei einem Reiseveranstalter der sich den Vereinbarungen des Verhaltenskodex zur Bekaempfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch angeschlossen hat.
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Informieren sie Polizei, Reiseveranstalter, Hotelleitung, Internet-Provider, wenn Sie auf Reisen, in den Medien oder im Internet Hinweise auf sexuelle Ausbeutung von Kindern finden.
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Sprechen Sie mit Ihren Kollegen und Freunden ueber Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel.
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Fordern Sie von der Regierung die Einhaltung der Gesetze, die Kinder vor sexueller Ausbeutung schuetzen. Eine staatenuebergreifende Rechtsprechung bringt die Taeter in ihrem Heimatland vor Gericht. Gesetze gegen Kinderhandel muessen sicherstellen, dass das betroffene Kind als Opfer gilt.
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Informieren Sie sich bei der Bundesregierung ueber die Umsetzung des deutschen Aktionsplans gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern.
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Informieren Sie sich bei ECPAT Deutschland ueber laufende Aktionen.
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Verhaltenskodex fuer die Mitglieder des Deutschen Reisebuero und Reiseveranstalter Verbandes (DRV) zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung
ECPAT-Deutschland und der DRV sehen im nachfolgend vereinbarten Verhaltenskodex ein wirksames Instrument, mit dem alle Mitgliedsunternehmen aktiv und nachhaltig fuer Kinderrechte und gegen die sexuelle Ausbeutung Minderjaehriger eintreten. Sie knuepfen damit an die von zahlreichen Veranstaltern mit "terre des hommes" geschlossenen Vereinbarungen an und verstehen den Verhaltenskodex als Konkretisierung und qualitative Weiterentwicklung zum weltweiten Schutz von Kindern.
Die Mitglieder des DRV verpflichten sich, mit diesen Massnahmen ihren Anteil im Kampf gegen jede sexuelle Ausbeutung von Kindern zu leisten.
Der DRV foerdert diese Vereinbarungen seiner Mitglieder und unterstuetzt sie im Rahmen seiner europaeischen Verbandsmitgliedschaften im internationalen Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Erstellung eines Aufklaerungsfaltblattes durch den DRV in Zusammenarbeit mit ECPAT zum Schutz der Kinder vor sexueller kommerzieller Ausbeutung. Information und Sensibilisierung von Mitarbeitern/Innen im Herkunftsland und im Zielland anhand der vom DRV in Zusammenarbeit mit ECPAT erstellte Broschuere. Weitestmoegliche Aufnahme von Klauseln in Vertraege mit Hotels, Incoming-Agenturen und anderern Leistungstraegern, oder sonstige geeignete Massnahmen, die eine gemeinsame Ablehnung der sexuellen Ausbeutung von Kindern deutlich machen. Information und Sensibilisierung der Kunden beispielsweise durch Verteilung des Aufklaerungsfaltblattes durch die Mitgliedsunternehmen des DRV im Herkunftsland oder durch Reiseveranstalter im Zielland. Aufnahme der Thematik in Schulungen fuer Mitarbeiter/Innen, Expedienten/Innen und vor Ort taetige Reiseleiter/Innen. Beruecksichtigung des Verhaltenskodexes bei der Festlegung von Unternehmensgrundsaetzen. Jaehrlicher Bericht ueber durchgefuehrte Massnahmen bezueglich des Verhaltenkodexes.
DRV/ECPAT Berlin, 16.01.2001
Der Verhaltenskodex - ein Instrument zur Durchsetzung sozialer und ethischer Standards
BEDEUTUNG VON VERHALTENSKODIZES
In den letzten Jahren ist das Interesse an ethischen Verhaltensnormen fuer verschiedene Branchen und Privatunternehmen gestiegen. Insbesondere amerikanische Unternehmen sind durch schlechte Arbeitsbedingungen aufgefallen. Viele Unternehmen reagierten auf diese Kritik durch die Aufstellung von Verhaltenskodizes. Das Interesse an Kodizes hat vor allem in der Bekleidungsindustrie zugenommen. Firmen wie Levi Strauss, Nike, Reebok und Otto-Versand zaehlten zu den ersten, die eigene Verhaltenskodizes aufstellten (Report on Codes of Conduct and Independent Control, Mai 1998, Fair Trade Centre, etc.).
Schluesselelemente von Verhaltenskodizes:
Verhaltenskodizes sollen in die Unternehmenspolitik eingebettet sein.
Verhaltenskodizes beruhen auf der hundertprozentigen Unterstuetzung der Unternehmensfuehrung.
Informationen zu den Inhalten eines Verhaltenskodexes, Schulungen und aktive Diskussionen innerhalb des Unternehmens sind unumgaenglich, denn Verhaltenskodizes werden an den alltaeglichen Arbeitsplaetzen umgesetzt.
Informationen ueber die Kriterien des Kodexes muessen allen Zulieferern zur Verfuegung gestellt werden.
Einige der Verhaltenskodizes, die von Unternehmen selbst erstellt wurden, sind kritisiert worden, weil sie vage und deshalb schwierig zu ueberwachen sind. Um die Glaubwuerdigkeit des Verhaltenskodexes zu erhoehen, bedarf es eines funktionellen internen und externen - und fuer alle Beteiligten verlaesslichen - Berichtsverfahren und Evaluierungssystem.
Angemessenes Marketing ist angebracht, damit die Kunden einen hinreichenden Eindruck von der Firmenpolitik bekommen.
ECPAT-Deutschland und der DRV sehen im vereinbarten Verhaltenskodex ein wirksames Instrument, mit dem Reiseveranstalter aktiv und nachhaltig fuer Kinderrechte und gegen die sexuelle Ausbeutung Minderjaehriger eintreten.
Der Verhaltenskodex als Europaeisches Projekt
Der Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus (Code of Conduct) basiert auf der UN-Menschenrechtserklaerung und der UN-Konvention ueber die Rechte des Kindes, mit Betonung des Artikels 34. Der Verhaltenskodex versteht sich als Beitrag der Reisebranche und ist Teil des beim Weltkongress in Stockholm (August 1996) verabschiedeten Aktionsprogramms und ein Schritt zur konkreten Umsetzung des "Global Code of Ethics for Tourism".
Grundlagen fuer die Aufstellung eines funktionalen Verhaltenskodex fuer Reiseveranstalter:
Die Tatsache, dass ein Reiseveranstalter einen Verhaltenskodex gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern angenommen hat, heisst nicht, dass der Veranstalter garantieren muss, dass sexuelle Ausbeutung im Zielgebiet des Veranstalters nicht stattfindet. Der Verhaltenskodex sagt vielmehr aus, dass der Reiseveranstalter sich des Problems bewusst ist und aktive Massnahmen ergreift, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu verhindern.
Die Koordinierung mit aehnlichen Massnahmen im ethischen Bereich ist wichtig, z.B. mit dem Bereich Umwelt.
Die Gesetze und Verordnungen verschiedener Laender legen fest, wie bei kommerzieller sexueller Ausbeutung aus rechtlicher Perspektive zu verfahren ist.
Von Bedeutung ist, dass der Reiseveranstalter (der mit dem Verhaltenskodex arbeitet), in der Lage ist, Fragen zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und zum Verhaltenskodex zu beantworten.
Es ist besonders wichtig, dass der Reiseveranstalter, wenn er einen Verhaltenskodex beschlossen hat, sowohl individuelle als auch gemeinsame Aktionen zum Schutz der Kinder vor kommerzieller sexueller Ausbeutung vorsieht, solche unterstuetzt bzw. daran teilnimmt.
Auf diesen Grundlagen wurde auf Initiative von ECPAT Schweden 1999 ein Verhaltenskodex fuer die Reisebranche in Schweden entwickelt. Im Rahmen eines europaeischen Projektes wurde dieser Verhaltenskodex den jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst. Umgesetzt wurde der Verhaltenskodex bereits in den skandinavischen Laendern und in Italien. Derzeit wird ueber die Einfuehrung des Verhaltenskodexes in Österreich, in den Niederlanden und in England verhandelt.
Der Verhaltenskodex als europaeisches Projekt wird von der Europaeischen Kommission finanziell unterstuetzt und wurde in Deutschland vom Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend ko-finanziert.
Schluesselelemente des Verhaltenskodexes (Code of Conduct) zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus
Der in Schweden entwickelte und im Rahmen des europaeischen Projektes auf die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasste Verhaltenskodex beinhaltet die folgenden Schluesselelemente, die auch der Selbstverpflichtung der deutschen Reisebranche zugrunde liegen:
Festlegung einer ethischen Unternehmenspolitik gegen die Prostitution mit Kindern und zur Verankerung in Leitbild und Unternehmensphilosophie.
Information, Sensibilisierung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Herkunftsland und im Zielgebiet.
Erlaeuterung: Die Angestellten werden ueber den Inhalt des Verhaltenskodexes informiert und Multiplikatoren fortgebildet. Das Problem der Prostitution mit Kindern wird von den Beschaeftigten dauerhaft im Blick behalten. Dabei werden Informationen ueber die zur Verfuegung stehenden Kommunikationswege weitergegeben.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ermutigt und in die Lage versetzt, geeignete Schritte einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass jemand in die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern involviert ist (Missbrauch, Zuhaelterei etc.) - vor allem, wenn dies auf dem Hotelgelaende geschieht.
Beschaeftigte in ausgewaehlten Schluesselpositionen werden als Verantwortliche fuer die Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt und bekannt gemacht. Sie stehen fuer diese Problematik als Ansprechpartner im Unternehmen zur Verfuegung.
Aufnahme von Klauseln in Vertraege mit Hotels, Incoming-Agenturen und sonstigen Leistungstraegern, die eine gemeinsame Ablehnung der sexuellen Ausbeutung von Kindern deutlich machen.
Erlaeuterung: Hotels werden im Hinblick auf die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern als besonders wichtig angesehen. Deshalb sollten moeglichst alle Vereinbarungen mit Vertragshotels eine eigene Klausel enthalten:
Die Beschaeftigten sind im Hinblick auf das, was fuer den Verhaltenskodex bzw. die Vertragsklauseln relevant ist, umfassend zu informieren und fortzubilden.
Sollten Hotelangestellte entdecken oder vermuten, dass innerhalb des Hotels sexuelle Ausbeutung von Kindern stattfindet, muessen sie dies sofort dem Hotelmanager, dem Reiseveranstalter oder der Polizei melden.
Hotelpersonal darf sich an kommerzieller sexueller Ausbeutung nicht beteiligen.
Bei der Ausarbeitung von Vertraegen wird festgelegt, dass das Hotel in geeigneter Weise darauf hinweisen wird, dass es sich aktiv fuer den Schutz von Kindern einsetzt, dass die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ein Verbrechen ist und sexuelle Kontakte mit Kindern in der Hotelanlage nicht geduldet werden.
Die Bereitschaft zur Berichterstattung ueber durchgefuehrte Massnahmen und eine Einverstaendniserklaerung zu unabhaengigen, freiwilligen Kontrollen bei Verdachtsmomenten muss gegeben sein.
Bereitstellung von Informationen und Hinweisen fuer Reisende.
Erlaeuterung: Fuer eine wirksame Sensibilisierung sollten Informationen in verschiedenen Phasen der Reiseplanung und -durchfuehrung zur Verfuegung gestellt werden. Dies kann unter anderen sein: Hinweise in Katalogen, Broschueren, Ticket-Abschnitten, Internetseiten, etc. Auf dem Flug durch Inflight-Filme und Zeitschriften der Fluggesellschaften. Und in den Zielgebieten durch Hinweise in der Hotel-Lobby, in den Zimmern, Bars und Restaurants.
Die Informationen machen die Reisenden auf das Problem aufmerksam und informieren, wohin sie sich mit anonymen Hinweisen wenden koennen (z.B. Hotline).
Geeignete Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen fuer einheimische Hauptverantwortliche / Schluesselpersonen in den Zielgebieten des Reiseveranstalters.
Erlaeuterung: Als Schluesselpersonen werden beispielsweise Einheimische verstanden, die Kundenkontakte haben (z.B. Barbesitzer, Taxifahrer, Geschaeftsleute) oder die Akteure und Entscheidungstraeger auf gesellschaftspolitischer Ebene sind.
Mitwirkung an der Entwicklung und Durchfuehrung eines Evaluierungs- und Monitoringverfahren
Erlaeuterung: Derzeit wird unter Mitwirkung u.a. der Europaeischen Reiseindustrie und der Internationalen Tourismusverbaende ein Monitoringverfahren beraten, das sowohl eine nationale als auch internationale Evaluierung ermoeglichen soll.
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